Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der J&A Vintage-Wheels GbR (nachfolgend "Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend "Mieter").

§2 Vertragsschluss

Die Präsentation unserer Fahrzeuge stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Buchung eines Fahrzeugs durch den Mieter ist ein bindendes Angebot. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Vermieter zustande.

§3 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Die Mietpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Der Mietpreis ist im Voraus zu 100% zu entrichten.

§4 Kaution

Bei Übergabe des Fahrzeugs hat der Mieter eine Kaution in Höhe von 500 EUR zu hinterlegen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet.

§5 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und sämtliche Anweisungen des Vermieters zur Nutzung des Fahrzeugs zu befolgen. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter selbst sowie den im Mietvertrag namentlich genannten Fahrern geführt werden.

Fahrten auf Autobahnen mit angebrachter Dekoration sind gesetzlich untersagt. Die Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen obliegt dem Mieter; dieser ist ebenfalls dafür verantwortlich zu prüfen, ob entsprechende Genehmigungen erforderlich sind.

Die Nutzung der Fahrzeuge ist ausschließlich auf befestigten Straßen zulässig. Bei Unwetterlagen oder winterlichen Straßenverhältnissen findet kein Fahrzeugeinsatz statt.

In Fahrzeugen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind, besteht Anschnallpflicht. Sämtliche Fahrzeuge der J&A Vintage-Wheels GbR sind Nichtraucherfahrzeuge. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet.

§6 Versicherung

Alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt im Schadensfall 3.500 EUR; in der Teilkasko-Versicherung ist die Selbstbeteiligung 500 EUR hoch.

§7 Stornierung

Bei Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn werden 100% des Mietpreises erstattet. Bei späteren Stornierungen werden 95% des Mietpreises berechnet.

§8 Rücktrittsrecht & Fahrzeugverfügbarkeit

Die J&A Vintage-Wheels GbR ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Durchführung der vereinbarten Fahrt aus Gründen, die nicht dem Einflussbereich des Unternehmens unterliegen, unmöglich wird. Ist das ursprünglich gebuchte Fahrzeug nicht einsatzbereit, wird J&A Vintage-Wheels GbR dem Kunden – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – ein vergleichbares Ersatzfahrzeug aus dem eigenen Fahrzeugbestand anbieten.

Sollte für das Ersatzfahrzeug ein niedrigerer Fahrtkostenpreis gelten als für das ursprünglich gebuchte Fahrzeug, wird der günstigere Preis berechnet. Weitere Ansprüche des Kunden – insbesondere Schadensersatzansprüche – bestehen in diesem Zusammenhang nicht. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der J&A Vintage-Wheels GbR.

§9 Fahrzeugübergabe und -rückgabe

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich nach einer persönlichen Einweisung durch die J&A Vintage-Wheels GbR oder eine von ihm beauftragte Person. Das Fahrzeug wird dem Mieter in verkehrssicherem, gereinigtem und vollgetanktem Zustand übergeben.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollgetankt, in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Rücknahme des Fahrzeugs erfolgt nach einer gemeinsamen Sichtprüfung durch die J&A Vintage-Wheels GbR. Etwaige Schäden, übermäßige Verschmutzungen oder sonstige Abweichungen vom Übergabezustand werden dabei dokumentiert.

Ist das Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt, übernimmt J&A Vintage-Wheels GbR die Betankung auf Kosten des Mieters. Zusätzlich wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 EUR erhoben.

Erfolgt die Rückgabe verspätet und ohne vorherige Zustimmung der J&A Vintage-Wheels GbR, behält sich dieser vor, für jede angefangene Stunde der Verspätung eine zusätzliche Nutzungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR zu berechnen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Bei erheblicher Verschmutzung des Innen- oder Außenbereichs des Fahrzeugs, die eine Sonderreinigung erfordert, trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten. Dies gilt insbesondere bei Flecken, Rückständen von Speisen oder Getränken sowie sonstigen groben Verunreinigungen.

§10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Papenburg, sofern der Mieter Kaufmann ist.